Richterin Petra Michel-Mettang wies am 5.2.2019 die Klage der Gema ab. Der Abiball war, trotz der vielen Besucher, eine private Veranstaltung, die geringfügigen Musikdarbietungen nicht öffentlich und damit auch nicht Gema-vergütungspflichtig. Für die Freunde des SGH ein wichtiges Urteil, das auch für andere Abiballveranstalter von Bedeutung sein kann und, weil die Gema für den Abiball 2018 Auskunft über Musikstücke angemahnt hat und der Abiball 2019 in der Stadthalle Herrenberg bereits reserviert ist.